SVBB-Badminton
Abt. Badminton beim SV Berliner Brauereien e.V.
Finanzordnung per 1.1.2007
  Finanzordnung  
 
(gültig ab 01.01.2007)
 
1. Beiträge und Aufnahmegebühren  
  Einmalige Aufnahmegebühr:  
  Jugendliche, Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose 10,- €
  Erwachsene 25,- €
     
  Quartalsbeitrag per Dauerauftrag:  
  Jugendliche, Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose 45,- €
  Erwachsene 50,- €
  Ehe- und Eheähnliche Paare 90,- €
  Familien ab drei Mitgliedern 115,- €
     
  Quartalsbeiträge sind ausschließlich per Dauerauftrag bis spätestens 14 Tage nach Quartalsbeginn zu zahlen. Bei Aufnahme in den SV Berliner Brauereien Abteilung Badminton ist eine Kopie des Dauerauftrages vorzulegen. Wird der Dauerauftrag ohne Ersatz gelöscht, kann der Abteilungsvorstand das Mitglied aus der Mitgliederliste streichen.  
     
  Jahresbeitrag (bis 31.01. bezahlt)  
  Jugendliche, Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose 168,- €
  Erwachsene 180,- €
  Ehe- und Eheähnliche Paare 310,- €
  Familien ab drei Mitgliedern 397,- €
     
  Beträge und Aufnahmegebühren sind auf das Vereinskonto zu überweisen:  
     
 

Empfänger : SVBB-Badminton

 
 

Kontonummer: 566 078 104

 
 

BLZ: 10010010

 
 

bei der Postbank Berlin

 
     
  Gastspieler zahlen pro Trainingstag 4,- € bar gegen Quittung an ein Mitglied des Abteilungsvorstandes.  
     
2. Mahnung und Mahngebühren  
  Geht der fällige Betrag nicht in der angegebenen Frist ein, erhält der Schuldner eine Zahlungsaufforderung, mit der Auflage,den fälligen Betrag zuzüglich der Bearbeitungsgebühr von 0,80 €, innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.Nach Nichtbeachten dieser Frist, wird der Schuldner erneut gemahnt. Es sind Mahnkosten (10% des fälligen Betrages) zu zahlen. Geht der fällige Betrag zuzüglich der Mahnkosten nicht innerhalb von weiteren 14 Tagen auf das Vereinskonto ein, kann der Abteilungsvorstand das Mitglied aus der Mitgliederliste streichen. Der ausstehende Betrag kann dann gerichtlich geltend gemacht werden.  
     
3. Beitragsfreiheit  
  Der Vorstand der Abteilung kann Vereinsmitglieder in besonderen Fällen für einen begrenzten Zeitraum von der Beitragspflicht befreien.  
     
4. Kündigung der Mitgliedschaft  
  Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zu jedem Termin möglich. Es gibt keine Beitragsrückerstattungen.  
     
Mitglied im
SV Berliner Brauereien e.V.
und
Badminton-Verband Berlin-Brandenburg e.V.

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V.i.S.d.P.: Bernhard Schoof (beschoof@aim.com), Stand: Sept '09